Aktuelles
Am Montag, den 31.3.2025, ist die Praxis ab 9.30 Uhr wegen Quartalsabrechnung geschlossen.
Von Mittwoch, den 2. April 2025, bis einschließlich Freitag, den 4. April 2025, findet keine
Sprechstunde statt.
Die Praxis ist in dieser Zeit zu den üblichen Zeiten geöffnet.
Die ärztliche Vertretung in diesem Zeitraum übernimmt das:
MVZ Gneisenaustraße 37, Telefon 0208 30 96 96 96
Die Praxis-WhatsApp ist unter der Handynummer 0177 7052942 zu erreichen. Bitte schicken Sie uns über diese Nummer ausschließlich WhatsApp-Text-Nachrichten, evtl. Fotos, aber bitte keine SMS und versuchen Sie nicht, über diese Nummer mit uns zu telefonieren, auch nicht per WhatsApp. Wir werden diese Anrufe nicht entgegennehmen und SMS ignorieren !
Ihre Nachrichten (AB, Email, WhatsApp) werden in der Regel mindestens einmal pro Arbeitstag abgehört bzw. gelesen.
Wir werden uns bei Anfragen schnellstmöglich bei Ihnen zurückmelden !
Nach Aufgabe einer Bestellung kann diese frühstens in einer Nachmittagssprechstunde des folgenden Werktages bei uns in der Praxis abgeholt werden
Coronavirus, Covid-19-Pandemie, Grippe- und Erkältungszeit
Allgemeine Tipps und Handlungsempfehlungen
1. Auf Händeschütteln, Umarmungen zur Begrüßung und Verabschiedungen verzichten !
2. Hygiene ! Ganz wichtig: Mehrmals täglich gründlich Hände waschen !
3. Einmal-Taschentücher - nicht in die Hand, sondern in die Ellenbeuge niesen !
4. Kontakt mit Personen vermeiden, die an Atemwegserkrankungen leiden. Zwei Meter Abstand !
5. Lassen Sie sich nicht verrückt machen durch Panikmeldungen, die im Internet und auf sog. social-media verbreitet werden. Holen Sie sich Ihre Informationen lieber von vertrauenswürdigen Quellen, wie z.B.:
Robert-Koch-Institut
Bundesgesundheitsministerium
Auswärtiges Amt
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Stadt Mülheim
Check-up-Untersuchung - Wichtige Änderung !!!
Ab dem 1.Oktober 2019 haben gesetzlich Versicherte ab dem 35.-ten Lebensjahr nur noch alle 3 und nicht mehr alle 2 Jahre Anspruch auf die Gesundheitsuntersuchung, den sog. “Check-up 35”. Dies gilt auch rückwirkend, d.h. z.B. alle, die diese Untersuchung 2017 haben durchführen lassen, haben dann, wenn sie den checkup nicht spätestens am 30.September 2019 vornehmen, erst wieder im Jahre 2020 Anspruch auf diese Untersuchung.
Leider haben die Krankenkassen und die Politik diese Intervallverlängerung zu Ungunsten der Versicherten durchgesetzt !
Eine weitere, letztlich positive Änderung besteht darin, dass ab sofort auch jüngere Versicherte zwischen dem 18.ten und 35.ten Lebensjahr einmalig den Check-up erhalten können.
Wem das dreijährige Intervall zwischen den Check-up´s zukünftig zulange dauert und nicht auf seine Gesundheitsuntersuchung verzichten möchte, kann diese bei uns nach wie vor als private Vorsorge in Anspruch nehmen.
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